Regelsätze

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Axe DevTools Regelsätze

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Um Ihre Anforderungen an die Barrierefreiheitstests besser zu erfüllen, bieten wir mehrere verschiedene Regelsets oder Teststandards an, die auf unterschiedliche Richtlinien für die Barrierefreiheit im Web abgestimmt sind. Jedes dieser Regelsets enthält einzelne automatisierte Tests, die auf spezifischen Prinzipien und Anforderungen der Barrierefreiheit im Web basieren. Nutzer können ein einzelnes Regelset verwenden oder mehrere auswählen. Wenn eines dieser Regelsets nicht Ihren Testanforderungen entspricht, sind benutzerdefinierte Regelsets verfügbar.

Ein wichtiger Hinweis zu automatisierten Tests der Barrierefreiheit ist, dass kein automatisiertes System eine 100%ige Einhaltung eines Barrierefreiheitsstandards testen kann. Unsere Regelsets stellen die maximale verfügbare Abdeckung dieser Standards dar.

Abschnitt 508

Der ursprüngliche Teststandard für die Barrierefreiheit im Web war ADA Abschnitt 508. Dieses Regelset ist nach wie vor verfügbar und der Standard ist weiterhin wichtig. Seit der ursprünglichen Veröffentlichung von ADA Abschnitt 508 im Jahr 1998 sind jedoch modernere und umfassendere Teststandards verfügbar geworden. Wir unterstützen weiterhin unser Abschnitt 508-Regelset für alle Kunden, die die Einhaltung von ADA Abschnitt 508 erreichen müssen.

Trusted Tester v5 (TTv5)

Trusted Tester v5 (TTv5) spezifiziert eine standardisierte Methode zur Prüfung der Konformität der Inhalte einer Website mit Abschnitt 508.

WCAG

WCAG oder die Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webinhalten stellen die umfassendsten und modernsten Zugänglichkeitsrichtlinien dar. Jede Version von WCAG hat gestufte Standards von Stufe A, die Mindestanforderungen bezeichnet, bis AAA, die den höchsten Grad an Zugänglichkeitsprinzipien kennzeichnet. Alle WCAG-Richtlinien sind rückwärtskompatibel, was bedeutet, dass Richtlinien früherer Versionen auch in neueren Versionen abgedeckt sind. Derzeit unterstützen wir Regelsets für die WCAG-Testrichtlinien Version 2.0, 2.1 und 2.2 mit sowohl Stufe A als auch Stufe AA Kriterien. Für die meisten Kunden empfehlen wir die Verwendung des umfassendsten und aktuellsten Regelsets, das die WCAG 2.1 AA-Regeln umfasst.

EN 301 549

EU 301 549 ist der europäische Standard, der Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Produkten in der Europäischen Union spezifiziert. Die abgedeckten Produkte umfassen Websites, mobile Apps, Software, Hardware und digitale Inhalte.

RGAA

RGAA oder Référentiel Général d'Amélioration de l'Accessibilité ist der Barrierefreiheitsstandard der französischen Regierung für das Web. Es basiert weitgehend auf WCAG 2.1 und bietet spezifische technische Kriterien zur Bewertung der Barrierefreiheit von Webinhalten. Die derzeit unterstützte Version ist RGAA 4.

Best Practices

Die komplexe und sich ständig verändernde Natur des Webs, zugänglicher Technologie und der Richtlinien zur Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass es einige Grundsätze der Barrierefreiheit gibt, die nicht ausdrücklich in gesetzlichen Richtlinien behandelt werden. Obwohl sie keine rechtlichen Verbindlichkeiten sind, helfen die im Umfang unseres Best-Practice-Regelsets gefundenen Probleme, die gerechte Nutzung des Internets für alle sicherzustellen.

Experimentell

Unser experimentelles Regelset besteht aus Regeln, die an der vordersten Front dessen sind, was automatisiert getestet werden kann. Wir arbeiten kontinuierlich daran, den Teststandardumfang zu erhöhen, hervorragendes Design und Prinzipien zu fördern und die gerechte Nutzung des Internets sicherzustellen. Viele sind noch in der Entwicklung und stellen die Zukunft der automatisierten Tests für die Barrierefreiheit im Web dar.

Für detailliertere Dokumentationen zu jedem Regelset und den darin enthaltenen Regeln lesen Sie die axe-core Regelset-Dokumentation

Wenn Sie sich nach dem Lesen dieses Leitfadens nicht sicher sind, welche Option für Sie die richtige ist, wenden Sie sich direkt an Ihren Deque-Ansprechpartner, erreichen Sie uns über unseren Support-Desk oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter.